Verwaltungsgerichtshof 91/08/0057

91/08/0057Verwaltungsgerichtshof17.12.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Ärzte und Tierärzte Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Mehrfachversicherung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem dem Einspruch stattgebenden Umfang wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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