Verwaltungsgerichtshof 91/08/0052

91/08/0052Verwaltungsgerichtshof17.09.1991

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen von S 9.105,-- und der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Aufwendungen von S 30.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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