Verwaltungsgerichtshof 91/08/0051

91/08/0051Verwaltungsgerichtshof12.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und der zweitmitbeteiligten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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