Verwaltungsgerichtshof 91/08/0039

91/08/0039Verwaltungsgerichtshof27.03.1992

Regest

Sachverhalt Vorfrage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen:

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,--, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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