Verwaltungsgerichtshof 91/08/0023

91/08/0023Verwaltungsgerichtshof05.03.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1991

Spruch

Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben.

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