Verwaltungsgerichtshof 91/08/0007

91/08/0007Verwaltungsgerichtshof17.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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