Verwaltungsgerichtshof 91/08/0003

91/08/0003Verwaltungsgerichtshof17.12.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Mindestlohn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/08/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im berufungsstattgebenden Umfang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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