Verwaltungsgerichtshof 91/07/0165

91/07/0165Verwaltungsgerichtshof22.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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