Verwaltungsgerichtshof 91/07/0139

91/07/0139Verwaltungsgerichtshof13.12.1994

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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