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91/07/0139•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0139
91/07/0139Verwaltungsgerichtshof13.12.1994
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Wasserrecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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