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91/07/0131•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0131
91/07/0131Verwaltungsgerichtshof21.06.1994
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Eigenjagd Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Bodenreform Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Zivilrecht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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