Verwaltungsgerichtshof 91/07/0128

91/07/0128Verwaltungsgerichtshof21.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0128

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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