Verwaltungsgerichtshof 91/07/0103

91/07/0103Verwaltungsgerichtshof19.09.1994

Regest

Spruch und Begründung Beschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0103

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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