Verwaltungsgerichtshof 91/07/0093

91/07/0093Verwaltungsgerichtshof29.10.1991

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.10.1991

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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