Verwaltungsgerichtshof 91/07/0083

91/07/0083Verwaltungsgerichtshof20.12.1994

Regest

Parteistellung Parteienantrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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