Verwaltungsgerichtshof 91/07/0076

91/07/0076Verwaltungsgerichtshof19.09.1994

Regest

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er sich auf die beiden Beschwerdeführer JA und LA bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beiden Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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