Verwaltungsgerichtshof 91/07/0067

91/07/0067Verwaltungsgerichtshof08.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.120,- zu ersetzen; das Mehrbegehren der belangten Behörde und der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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