Verwaltungsgerichtshof 91/07/0057

91/07/0057Verwaltungsgerichtshof08.10.1991

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Besondere Rechtsgebiete VVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm ein Auftrag zur Kostenvorauszahlung erteilt worden ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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