Verwaltungsgerichtshof AW 91/07/0052

AW 91/07/0052Verwaltungsgerichtshof10.02.1992

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 91/07/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.1992

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag NICHT STATTGEGEBEN.

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