Verwaltungsgerichtshof 91/07/0050

91/07/0050Verwaltungsgerichtshof03.10.1991

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0050

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Die Anträge der Beschwerdeführer auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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