Verwaltungsgerichtshof 91/07/0040

91/07/0040Verwaltungsgerichtshof10.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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