Verwaltungsgerichtshof 91/07/0038

91/07/0038Verwaltungsgerichtshof19.04.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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