Verwaltungsgerichtshof 91/07/0032

91/07/0032Verwaltungsgerichtshof10.03.1992

Regest

Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.