Verwaltungsgerichtshof 91/07/0030

91/07/0030Verwaltungsgerichtshof15.11.1994

Regest

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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