Verwaltungsgerichtshof 91/07/0021

91/07/0021Verwaltungsgerichtshof28.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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