Verwaltungsgerichtshof 91/07/0014

91/07/0014Verwaltungsgerichtshof23.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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