Verwaltungsgerichtshof 91/07/0013

91/07/0013Verwaltungsgerichtshof07.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/07/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.