Verwaltungsgerichtshof 91/06/0231

91/06/0231Verwaltungsgerichtshof23.02.1995

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Besonderes Fachgebiet

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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