Verwaltungsgerichtshof 91/06/0221

91/06/0221Verwaltungsgerichtshof13.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0221

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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