Verwaltungsgerichtshof 91/06/0212

91/06/0212Verwaltungsgerichtshof13.02.1992

Regest

Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im Vorstellungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0212

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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