Verwaltungsgerichtshof 91/06/0199

91/06/0199Verwaltungsgerichtshof13.02.1992

Regest

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.