Verwaltungsgerichtshof 91/06/0181

91/06/0181Verwaltungsgerichtshof11.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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