Verwaltungsgerichtshof 91/06/0165

91/06/0165Verwaltungsgerichtshof10.10.1991

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0165

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

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