Verwaltungsgerichtshof 91/06/0161

91/06/0161Verwaltungsgerichtshof12.03.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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