Verwaltungsgerichtshof 91/06/0153

91/06/0153Verwaltungsgerichtshof09.04.1992

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Gutachten Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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