Verwaltungsgerichtshof 91/06/0142

91/06/0142Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Sachverhalt Verfahrensmängel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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