Verwaltungsgerichtshof 91/06/0140

91/06/0140Verwaltungsgerichtshof13.02.1992

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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