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91/06/0106•Verwaltungsgerichtshof 91/06/0106
91/06/0106Verwaltungsgerichtshof19.09.1991
Rücksichten der Generalprävention Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als der Ausspruch über die verhängte Strafe samt Vorschreibung von Kosten des Strafverfahrens im Instanzenzug bestätigt worden ist und die Kosten des Berufungsverfahrens vorgeschrieben worden sind, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
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