Verwaltungsgerichtshof 91/06/0090

91/06/0090Verwaltungsgerichtshof10.10.1991

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Übergangene Partei Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Unterschrift Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Vorstellung gemäß B-VG Art119a Abs5 Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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