Verwaltungsgerichtshof 91/06/0089

91/06/0089Verwaltungsgerichtshof09.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0089

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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