Verwaltungsgerichtshof 91/06/0075

91/06/0075Verwaltungsgerichtshof12.03.1992

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1992

Spruch

Der erstangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, der zweitangefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von insgesamt S 26.580,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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