Verwaltungsgerichtshof 91/06/0070

91/06/0070Verwaltungsgerichtshof17.05.1991

Regest

Beglaubigung der Kanzlei Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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