Verwaltungsgerichtshof 91/06/0069

91/06/0069Verwaltungsgerichtshof24.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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