Verwaltungsgerichtshof 91/06/0056

91/06/0056Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Beweismittel Urkunden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0056

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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