Verwaltungsgerichtshof 91/06/0031

91/06/0031Verwaltungsgerichtshof19.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.08.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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