Verwaltungsgerichtshof 91/06/0017

91/06/0017Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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