Verwaltungsgerichtshof 91/06/0010

91/06/0010Verwaltungsgerichtshof25.04.1991

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/06/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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