Verwaltungsgerichtshof 91/05/0237

91/05/0237Verwaltungsgerichtshof07.12.1993

Regest

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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