Verwaltungsgerichtshof 91/05/0233

91/05/0233Verwaltungsgerichtshof12.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0233

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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