Verwaltungsgerichtshof 91/05/0231

91/05/0231Verwaltungsgerichtshof12.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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