Verwaltungsgerichtshof 91/05/0211

91/05/0211Verwaltungsgerichtshof14.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 91/05/0211

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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